Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 162
Seite 51 Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht ge- pflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASilberdistel✓ richtig
- BFrühlings-Adonisröschen✓ richtig
- CSonnentau✓ richtig
- DGemeine Schafgarbe Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
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