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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 161

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHahnenfuß
  2. BAkelei✓ richtig
  3. CSeidelbast✓ richtig
  4. DMargeriten
  5. EEnzian Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?✓ richtig

Lösung

Antworten B, C, E sind korrekt.

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