Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 161
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHahnenfuß
- BAkelei✓ richtig
- CSeidelbast✓ richtig
- DMargeriten
- EEnzian Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?✓ richtig
Lösung
Antworten B, C, E sind korrekt.
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