Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 152
Seite 48 Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
- BDer zuständige bestätigte Fischereiaufseher
- CDer Revierinhaber✓ richtig
- DEin im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
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