Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 148
Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?
Antwortmöglichkeiten
- ASkifahren✓ richtig
- BAufstellen von Wohnwagen
- CZelten
- DBetreten von Waldbeständen zum Pilze suchen Ist in einem Fichtenaltbestand abseits der Straßen und Wege das Reiten erlaubt?✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
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