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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 148

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASkifahren✓ richtig
  2. BAufstellen von Wohnwagen
  3. CZelten
  4. DBetreten von Waldbeständen zum Pilze suchen Ist in einem Fichtenaltbestand abseits der Straßen und Wege das Reiten erlaubt?✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

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