Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 124
Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben✓ richtig
- BDer Sammler bedarf außer der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
- CDer Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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