Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 101

Ein Revierinhaber hat ein anerkanntes Nachsuchengespann gerufen. Während der Nachsuche stellt sich heraus, dass das krankgeschossene Schalenwild in das benachbarte Revier geflüchtet ist. Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas vom Revierinhaber beauftragte, anerkannte Nachsuchengespann darf zum Zweck der Nachsuche die Reviergrenze ohne Zustimmung des Revierinhabers, in dessen Revier das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, überschreiten.✓ richtig
  2. BDer Nachsuchenführer darf geeignete Langwaffen führen und mit diesen schießen und das krankgeschossene Schalenwild erlegen.✓ richtig
  3. CDer Nachweis über die Brauchbarkeit des Nachsuchenhundes muss vom Nachsuchenführer mitgeführt werden.
  4. DEin weiterer brauchbarer Jagdhund oder ein in Ausbildung zur Nachsuche befindlicher Jagdhund dürfen mitgeführt werden.✓ richtig
  5. EDer beauftragende Revierinhaber hat den Revierinhaber, in dessen Revier das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, unverzüglich zu benachrichtigen und das Schalenwild zu versorgen.✓ richtig

Lösung

Antworten A, B, D, E sind korrekt.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.