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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 100

Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Bayerischen Jagdgesetz in dieser Situation vorgeschrieben?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Schütze baumt unverzüglich ab und sucht seinen Revierinhaber zwecks Verständigung des Nachbarrevierinhabers auf
  2. BDer Schütze baumt ab, pirscht über die Jagdgrenze und gibt dem Bock auf 15 m Entfernung den Fangschuss auf den Träger
  3. CDer Schütze erlegt den Rehbock von seinem Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf, lässt ihn verblendet liegen und verständigt unverzüglich den Inhaber des Nachbarreviers✓ richtig
  4. DDer Schütze erlegt den Rehbock vom Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf und nimmt ihn mit, um ihn dem Inhaber des Nachbarreviers abzuliefern

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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