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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 92

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 30. Oktober in seinem Revier einen Rehbock. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Handlung war rechtlich zulässig
  2. BDie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen✓ richtig
  3. CDie Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdaus- rüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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