Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 70
Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- ASie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Geißenabschuss
- BSie beantragen zunächst bei der unteren Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen
- CSie erlegen den Rehbock und teilen dies unverzüglich der unteren Jagdbehörde mit Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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