Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 69
Wann kann die Untere Jagdbehörde Einblick in die Streckenliste verlangen?
Antwortmöglichkeiten
- AAusschließlich zum Ende eines Jagdjahres
- BZum Ende einer Pachtperiode
- CJederzeit Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Rehgeiß erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf schlenkert. Zu welcher der nachgenannten✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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