Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 62
Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jahrling. Dürfen Sie ihn erlegen?✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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