Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 46
Seite 16 Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?
Antwortmöglichkeiten
- AWildkaninchen✓ richtig
- BFeldhase✓ richtig
- CWildenten✓ richtig
- DWaldschnepfen
- EMöwen
- FSchwarzwild
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
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