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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 45

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. A½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
  2. B1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  3. C1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden?✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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