Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 45
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- A½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
- B1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
- C1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden?✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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