Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 39
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Bayern nach Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARebhuhn
- BBaummarder✓ richtig
- CWaschbär✓ richtig
- DMarderhund✓ richtig
- ESteinmarder✓ richtig
- FFeldhase Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglich- keiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?
Lösung
Antworten B, C, D, E sind korrekt.
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