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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 39

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Bayern nach Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARebhuhn
  2. BBaummarder✓ richtig
  3. CWaschbär✓ richtig
  4. DMarderhund✓ richtig
  5. ESteinmarder✓ richtig
  6. FFeldhase Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglich- keiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Lösung

Antworten B, C, D, E sind korrekt.

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