Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 33
Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFlächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
- BWildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden✓ richtig
- CIn Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert Seite 12 Darf eine Person, die an Tierbeobachtungen interessiert ist, das Gebiet einer Lachmöwen-✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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