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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 32

Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Auerwildlebensraums, in dem das Auerwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, für eine begrenzte Zeit von der zuständigen Jagdbehörde verboten wird?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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