Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 32
Besteht gesetzlich die Möglichkeit, dass das Betreten des Teiles eines Auerwildlebensraums, in dem das Auerwild bevorzugt brütet und die Jungen aufzieht, für eine begrenzte Zeit von der zuständigen Jagdbehörde verboten wird?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.