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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 30

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der unteren Jagdbehörde✓ richtig
  2. BBei der Gemeindeverwaltung
  3. CBeim Grundbuchamt
  4. DBeim Forstamt
  5. EEine Anzeige ist nicht erforderlich Seite 11 Benötigt ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, einen Jagderlaubnis- schein?

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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