Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 30
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der unteren Jagdbehörde✓ richtig
- BBei der Gemeindeverwaltung
- CBeim Grundbuchamt
- DBeim Forstamt
- EEine Anzeige ist nicht erforderlich Seite 11 Benötigt ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, einen Jagderlaubnis- schein?
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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