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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 18

des Grundstückseigentümers auch eine Erlaubnis der Jagdbehörde?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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