Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 18
des Grundstückseigentümers auch eine Erlaubnis der Jagdbehörde?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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