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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 14

Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen mit der Schusswaffe zu erlegen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall mit vorher gegebener schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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