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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 233

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen✓ richtig
  2. BFeucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden
  3. CNicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden✓ richtig
  4. DPatronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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