Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 233
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AVor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen✓ richtig
- BFeucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden
- CNicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden✓ richtig
- DPatronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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