Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 212
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen
- BEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen✓ richtig
- CEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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