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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 212

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen
  2. BEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz führen und mit ihnen schießen✓ richtig
  3. CEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

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