Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 208
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.