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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 208

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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