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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 201

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Flinte✓ richtig
  2. BEine Pistole
  3. CEine Selbstladebüchse✓ richtig
  4. DTreibladungspulver

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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