Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 201
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:
Antwortmöglichkeiten
- AEine Flinte✓ richtig
- BEine Pistole
- CEine Selbstladebüchse✓ richtig
- DTreibladungspulver
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.