Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 195
Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein Seite 39✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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