Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 184
Welche Regeln gelten hinsichtlich des Bestandsschutzes von Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Waffenbehörde gemeldete Tresore der Sicherheitsstufen A und B können grundsätzlich im bisherigen Umfang weiter genutzt werden✓ richtig
- BDer Besitzer eines registrierten Waffenschranks der Sicherheitsstufe A kann auch Waffen neu erwerben und in seinem bisherigen Schrank unterbringen, bis die höchstzulässige Anzahl von 10 Langwaffen erreicht ist✓ richtig
- CEin in der Vergangenheit bei einer Waffenbehörde registrierter Waffenschrank Sicherheitsstufe B kann veräußert und vom neuen Besitzer zur Waffenaufbewahrung weiter genutzt werden
- DEine Nutzung von Waffenschränken der Sicherheitsstufe A oder B ist bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung auch über den Tod des ursprünglichen Besitzers hinaus möglich✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
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