Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 183
Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AGrundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht✓ richtig
- BBereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden✓ richtig
- CWaffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden
- DIn unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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