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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 183

Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGrundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht✓ richtig
  2. BBereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden✓ richtig
  3. CWaffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden
  4. DIn unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

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