Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg1 · Frage 181
Sie erben nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung etliche Lang- und Kurzwaffen einschließlich eines neuwertigen Waffenschranks der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992. Welche Verwendung des Tresors ist zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AAufbewahrung Ihrer Munition✓ richtig
- BUnterbringung von vier Jagdlangwaffen ohne Munition
- CVerwahrung eines Luftgewehrs (Eo < 7,5 Joule)✓ richtig
- DAufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen ohne Munition
- EAufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen einschließlich der dazugehörigen Munition
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.