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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 250

Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIch muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
  2. BDas Fleisch muss gut durchgebraten werden.
  3. CDas Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
  4. DAusgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #250 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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