Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 250
Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?
Antwortmöglichkeiten
- AIch muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
- BDas Fleisch muss gut durchgebraten werden.
- CDas Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
- DAusgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #250 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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