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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 245

Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAufbruch und Zerwirkreste müssen immer in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.
  2. BAufbruch von Wild (ausgenommen Schwarzwild), das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben.✓ richtig
  3. CIm eigenen Revier können auch Aufbruch und Zerwirkreste aus anderen Revieren entsorgt werden.
  4. DBeim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen.✓ richtig
  5. EBeim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.✓ richtig

Lösung

Antworten B, D, E sind korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #245 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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