Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 245
Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AAufbruch und Zerwirkreste müssen immer in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.
- BAufbruch von Wild (ausgenommen Schwarzwild), das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben.✓ richtig
- CIm eigenen Revier können auch Aufbruch und Zerwirkreste aus anderen Revieren entsorgt werden.
- DBeim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen.✓ richtig
- EBeim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D, E sind korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #245 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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