Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 243
Wer kann als kundige Person tätig sein?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Jäger mit 25 Jahresjagdscheinen.
- BEin Jäger mit 10 Jahresjagdscheinen.
- CEin Jäger mit entsprechender Schulung.✓ richtig
- DNur Jagdpächter mit mindestens 1000 ha Jagdfläche.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #243 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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