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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 242

Was gilt, wenn Sie Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgeben wollen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFür die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich.✓ richtig
  2. BDie Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.✓ richtig
  3. CDie Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
  4. DDie Schulung zur "Kundigen Person" ist für alle Jäger Vorschrift.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.4 Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften #242 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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