Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 233
Auf welche Innentemperatur muss Wild nach rechtlichen Vorschriften alsbald nach dem Erlegen mindestens gebracht werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHierzu gibt es keine Vorschrift.
- BAlles Wild auf 11°C.
- CHasen und Wildkaninchen auf 4°C, Großwild auf 7°C.✓ richtig
- DAlles Wild auf 7°C.
- EHasen und Wildkaninchen auf 7°C, Großwild auf 4°C.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #233 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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