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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 233

Auf welche Innentemperatur muss Wild nach rechtlichen Vorschriften alsbald nach dem Erlegen mindestens gebracht werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHierzu gibt es keine Vorschrift.
  2. BAlles Wild auf 11°C.
  3. CHasen und Wildkaninchen auf 4°C, Großwild auf 7°C.✓ richtig
  4. DAlles Wild auf 7°C.
  5. EHasen und Wildkaninchen auf 7°C, Großwild auf 4°C.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #233 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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