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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 207

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASobald das Stück ausgekühlt ist.
  2. BSpätestens bei Anbruch der Dämmerung.
  3. CInnerhalb von 7 Stunden.
  4. DBei Abgabe an den Verbraucher.
  5. EUnverzüglich.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #207 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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