Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 207
Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASobald das Stück ausgekühlt ist.
- BSpätestens bei Anbruch der Dämmerung.
- CInnerhalb von 7 Stunden.
- DBei Abgabe an den Verbraucher.
- EUnverzüglich.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #207 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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