Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 184
Auf einer Drückjagd im Dezember erlegen Sie ein abgekommenes Stück Rehwild mit struppiger Decke und verschmutztem Spiegel. Der Jagdpächter schenkt Ihnen das Stück. Welche Möglichkeiten haben Sie?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Pächter keine Bedenken hat, kann ich das Stück verkaufen.
- BDen Aufbruch und die Decke sollte ich unschädlich entsorgen, das Wildbret ist unbedenklich.
- CWenn ich das Stück verwerten möchte, muss ich es einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen.✓ richtig
- DIch schicke die Organe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Begutachtung und kann das Tier nach drei Tagen verkaufen.
- EIch kann das Stück unschädlich beseitigen.✓ richtig
Lösung
Antworten C, E sind korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #184 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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