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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 184

Auf einer Drückjagd im Dezember erlegen Sie ein abgekommenes Stück Rehwild mit struppiger Decke und verschmutztem Spiegel. Der Jagdpächter schenkt Ihnen das Stück. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Pächter keine Bedenken hat, kann ich das Stück verkaufen.
  2. BDen Aufbruch und die Decke sollte ich unschädlich entsorgen, das Wildbret ist unbedenklich.
  3. CWenn ich das Stück verwerten möchte, muss ich es einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen.✓ richtig
  4. DIch schicke die Organe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Begutachtung und kann das Tier nach drei Tagen verkaufen.
  5. EIch kann das Stück unschädlich beseitigen.✓ richtig

Lösung

Antworten C, E sind korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #184 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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