Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 183
Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?
Antwortmöglichkeiten
- ABereits bei einem bedenklichen Merkmal; alle Organe.✓ richtig
- BBereits bei einem bedenklichen Merkmal; nur Herz und Lunge.
- CBei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; alle Organe.
- DBei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; nur Magen und Darm.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #183 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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