Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 181
Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
- CNein, nach Entfernung des Laufes
- DNein, wenn die Wunde nicht vereitert ist
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #181 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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