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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 181

Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein
  3. CNein, nach Entfernung des Laufes
  4. DNein, wenn die Wunde nicht vereitert ist

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #181 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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