Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 180
Sie erlegen bei einem Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer mit vereitertem Gebrechschuss. Was ist zur Verwendbarkeit des Wildbrets zu sagen?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Geruch und die Konsistenz des Wildbrets unauffällig sind, kann das Wildbret als Lebensmittel verwendet werden.
- BDas Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.✓ richtig
- CDas Wildbret kann im Familienkreis verzehrt werden.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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