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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 180

Sie erlegen bei einem Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer mit vereitertem Gebrechschuss. Was ist zur Verwendbarkeit des Wildbrets zu sagen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Geruch und die Konsistenz des Wildbrets unauffällig sind, kann das Wildbret als Lebensmittel verwendet werden.
  2. BDas Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.✓ richtig
  3. CDas Wildbret kann im Familienkreis verzehrt werden.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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