Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 178

Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.✓ richtig
  2. BWenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.✓ richtig
  3. CWenn Wild zum Eigenverbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen an Privatpersonen vorgesehen ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist.
  4. DWenn das Wild unschädlich beseitigt werden soll.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #178 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.