Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 178
Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.✓ richtig
- BWenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.✓ richtig
- CWenn Wild zum Eigenverbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen an Privatpersonen vorgesehen ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist.
- DWenn das Wild unschädlich beseitigt werden soll.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #178 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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