Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 172
Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?
Antwortmöglichkeiten
- AAbnormes Verhalten✓ richtig
- BMissbildung des Gehörnes
- CZeckenbefall
- DErlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #172 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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