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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 170

Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Antwortmöglichkeiten

  1. ALang anhaltendes Schrecken
  2. BAggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
  3. CWiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #170 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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