Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 170
Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?
Antwortmöglichkeiten
- ALang anhaltendes Schrecken
- BAggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
- CWiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #170 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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