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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 161

Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVerspätetes Austreten.
  2. BScheuern am Malbaum.
  3. CVerklebungen der inneren Organe.✓ richtig
  4. DOffene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.✓ richtig
  5. EErhebliche Abmagerung.✓ richtig

Lösung

Antworten C, D, E sind korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #161 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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