Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 161
Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?
Antwortmöglichkeiten
- AVerspätetes Austreten.
- BScheuern am Malbaum.
- CVerklebungen der inneren Organe.✓ richtig
- DOffene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.✓ richtig
- EErhebliche Abmagerung.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D, E sind korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #161 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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