Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 158
Welche Aussagen über die Wildbrethygiene sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFallwild ist stets genussuntauglich.✓ richtig
- BErlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.✓ richtig
- CNach dem Erlegen ist alles Wild alsbald auf eine Innentemperatur von 10°C abzukühlen.
- DErlegtes Wild, das an den Wildgroßhandel abgegeben wird, unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen EU-Betrieb.✓ richtig
- EFallwild ist nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich.
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #158 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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