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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 155

Bei einer Drückjagd flüchtet ein Reh panisch in einen Zaun und bricht sich das Genick. Der Jagdpächter hat den Vorfall beobachtet und kann das Stück 30 Minuten nach dem Verenden aus dem Zaun befreien. Was ist erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Reh zu Dosenwurst verarbeiten, da nach dem Erhitzen kein Risiko mehr besteht und die Wurst verkauft werden kann.
  2. BDas Reh amtlich beschauen lassen und nach Bescheinigung der Unbedenklichkeit an die Treiber verschenken.
  3. CDie Organe wegen Parasitenbefall entsorgen und das Reh an eine gemeinnützige Einrichtung preiswert abgeben.
  4. DDas Reh unschädlich zu beseitigen.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #155 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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