Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 153
Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?
Antwortmöglichkeiten
- AEs muss unverzüglich vergraben werden.
- BEin Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.
- CDas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
- DEs ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #153 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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