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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 153

Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEs muss unverzüglich vergraben werden.
  2. BEin Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.
  3. CDas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
  4. DEs ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.3 Hygienische Behandlung des erlegten Wildes #153 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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