Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 99
Sie haben Ihren ersten Dachs erlegt. Die Schwarte soll gegerbt werden, der Feist wird zu Salbe verarbeitet und aus den Keulen wollen Sie Dachsschinken machen. Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFalls keine bedenklichen Merkmale vorliegen brauche ich nichts weiter zu veranlassen.
- BDie Keulen dürfen erst nach Besichtigung durch die kundige Person geräuchert werden.
- CObwohl keine bedenklichen Merkmale vorliegen ist eine Trichinenuntersuchung zu veranlassen.✓ richtig
- DDa der überwiegende Teil des Stückes nicht als Lebensmittel genutzt wird ist nichts zu veranlassen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.2 Tierkrankheiten (Wildtiere und Jagdhunde) #99 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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