Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 89

Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenuntersuchung bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie bestandene Jägerprüfung ist dafür ausreichend.
  2. BEr muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.✓ richtig
  3. CEr muss "kundige Person" sein.
  4. DEr muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein.
  5. EDas ist nicht möglich, da die Probenentnahme immer von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden muss.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.2 Tierkrankheiten (Wildtiere und Jagdhunde) #89 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.