Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg5 · Frage 89
Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenuntersuchung bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ADie bestandene Jägerprüfung ist dafür ausreichend.
- BEr muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.✓ richtig
- CEr muss "kundige Person" sein.
- DEr muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein.
- EDas ist nicht möglich, da die Probenentnahme immer von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden muss.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 5 — Jagdrecht und verwandte Rechtsgebiete › 5.2 Tierkrankheiten (Wildtiere und Jagdhunde) #89 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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