Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 238
Sie wollen in einem Röhrichtbestand Schussschneisen mähen. Wann ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AVom 01.10. bis 28.02.✓ richtig
- BWenn die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt.✓ richtig
- CNur außerhalb der Brut -und Setzzeit.✓ richtig
- DWenn der Naturschutzbeauftragte der Maßnahme zustimmt.
- EWährend der Blattzeit
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #238 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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