Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 237
Die freie Landschaft kann nach dem Naturschutzrecht von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Welche Tätigkeiten in der freien Landschaft werden vom freien Betretungsrecht nicht gedeckt?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Wandern auf Privat- und Wirtschaftswegen.
- BDas Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen außerhalb von Wegen während der Nutzzeit.✓ richtig
- CDas Skifahren.
- DDas Fahren mit Kraftfahrzeugen.✓ richtig
- EDas Schlittenfahren (ohne Motorkraft).
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #237 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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