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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 226

In einem Naturschutzgebiet (NSG) ist es untersagt, Hochsitze zu errichten. Aufgrund von großen Wildschäden in an das Schutzgebiet angrenzenden Äckern wollen Sie auch im NSG Wildschweine bejagen und dazu einen Hochsitz bauen. Was müssen Sie tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGenehmigung der Gemeinde beantragen.
  2. BZustimmung des Naturschutzbeauftragten einholen.
  3. CBefreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.✓ richtig
  4. DZustimmung der Unteren Jagdbehörde einholen.
  5. EDie Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.✓ richtig

Lösung

Antworten C, E sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #226 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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