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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 221

Der Eigentümer eines Stieres bittet einen Jäger, den Stier zu töten, weil er sich auf der Weide nicht mehr einfangen lässt und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Ist ein Jagdscheininhaber ohne weiteres dazu berechtigt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn der Jagdscheininhaber den Stier mit einer großkalibrigen Jagdwaffe (mind. Kaliber 6,5 Millimeter) tötet; die Verwendung eines kleineren Kalibers wäre bei so großen Tieren nicht tierschutzgerecht.
  2. BJa, aber der Jagdscheininhaber sollte den Stier nachts im Scheinwerferlicht töten, damit keine Spaziergänger gefährdet werden.
  3. CJa, aber nur, wenn der Jäger den Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt hat und ihn dann erst tötet (Vermeidung unnötiger Schmerzen).
  4. DNein.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #221 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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